Rechtslupe - Die Annahme einer Missbrauchsgefahr i.S.d. § 51 Abs. 4 PsychKHG BW setzt konkrete Hinweise auf eine nicht unerhebliche, von dem Untergebrachten ausgehende Gefährdung voraus. Hierfür ist nicht ausreichend, dass eine “gewisse Gefährdung” nicht ausgeschlossen werden kann. Als Grundlage für die Gewährung von Vollzugslockerungen im Rahmen des Vollzugs der Maßregel der Unterbringung ...mehr
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